Was können wir für sie anbieten
Das am 1. November 2020 in Kraft getretene neue Gebäudeenergiegesetz – GEG gilt für Gebäude, welche beheizt oder gekühlt werden. In diesem sind die energetischen Vorgaben an Gebäuden verankert und löst zugleich die Energieeinsparverordnung (EnEV) ab, verschmelzt deren Inhalte mit dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zu einer Vorschrift.
Im Rahmen des Wärmeschutznachweises ist nachzuweisen, dass die zulässigen Grenzwerte für den Transmissionswärmeverlust und den Jahresprimärenergiebedarf eingehalten sind. Für Wohngebäuden sehen die Nachweise in der Regel wie folgt aus: Transmissionswärmeverlust, Jahresprimärenergiebedarf, Mindestwärmeschutz, Sommerlicher Wärmeschutz.
Für die Ermittlung der Energiebilanz eines Gebäudes, werden neben der Raumheizung und Raumkühlung unteranderem auch die Warmwassererzeugung, der Betrieb von möglichen Lüftungsanlagen sowie der Strom berücksichtigt, welche unteranderem diese Geräte für den Betrieb brauchen (Heizkessel, -pumpe, Regler etc.). Darüber hinaus sind auch bestimmte Luftaustauschwerte vom Gebäude zu erfüllen. Auch sind im GEG Vorgaben bezüglich der Minimierung von Wärmebrücken vorgegeben.
Wir erstellen den Wärmeschutznachweis nach GEG, welcher als Beleg dafür dient, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten wurden und gibt zugleich Auskunft über die energetische Qualität Ihres Gebäudes.

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