Statik für Garage & Carport
Statik + Schalpläne + Bewehrungspläneals Komplett-Paket
ab 700 Euro
Ihr neu gekauftes Auto möchten Sie nicht länger ungeschützt draußen abstellen und fürchten vor möglichen Lackschäden aus den ungünstigen Witterungsverhältnissen wie Hagel, Frost und starken Sonneneinstrahlungen. Hierfür überlegen Sie sich, eine Garage oder ein Carport zu bauen und benötigen die erforderlichen statischen Nachweise? Sie erhalten von uns die notwendigen Angaben zu Statik für Ihre Garage oder Carport. Egal ob Einzelgarage, Doppelgarage, Großraumgaragen, Garagenreihen oder Carport.
Standsicherheits
-nachweis
Positionspläne
Schalpläne
Bewehrungspläne
Unser Angebot: Statik im Paket mit weiteren Nachweisen
Standsicherheitsnachweise mit Positionsplan
Wir erstellen für Sie Standsicherheitsnachweise, wenn Sie die Statik für die Garage oder Carport berechnen lassen möchten. Diese können Sie im Rahmen des Bauantrags bei der zuständigen Baubehörde einreichen. Für einen optimalen Überblick erhalten Sie von uns zusätzlich einen Positionsplan. In diesem werden die statisch relevanten Positionen mit Positionsnummern versehen, sodass ersichtlich ist, für welche Positionen die Statik nachgewiesen wurde.
Schalpläne und Bewehrungspläne bei Baumaterialien wie Stahl und Beton
Nicht selten werden bei dem Bau eines Carports oder einer Garage Betonbauteile eingesetzt. Das kann zum Beispiel beim Fundament der Fall sein. Sollte dieser Sachverhalt auf Ihr Bauvorhaben zutreffen, sind für diese Betonbauteile anzugeben, wie sie einzuschalen sind. Das erfolgt üblicherweise mithilfe von Schalplänen. Sie geben die genauen Maße vor, nach welchen der Beton auf der Baustelle in eine sogenannte Negativform gegossen wird.
Bei Stahlbeton kommt ein Bewehrungsplan hinzu. Denn wird der Beton gegossen, bedarf es eines weiteren Plans, wo genau die Eisen im Beton verlegt werden sollen, bevor der Beton gegossen wird. Alle Nachweise und Pläne bieten wir Ihnen als Komplett-Paket an, damit Ihre Garage beziehungsweise Ihr neuer Carport allen statischen Anforderungen entspricht.
# Tipp: Für den Fall, dass Sie Ihr versichertes Auto nachts in einer abschließbaren Garage stellen, bieten viele Kfz-Versicherungen zusätzliche Nachlässe an. Ein Grund mehr, über den Bau eines geeigneten Unterstands nachzudenken.
* Wir erstellen keine Betonfertigteilpläne. Diese werden in der Regel vom Betonfertigteilwerk erstellt.
Brauche ich eine Baugenehmigung für meine Garage/Carport ?
Wer sich für den Bau einer Garage auf seinem Grundstück entscheidet, sollte sich im Vorfeld darüber Gedanken machen, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist. In den meisten Fällen ist nicht immer eine Genehmigung erforderlich. Dies hängt jedoch von wesentlichen Aspekten wie dem Standort, der Grundfläche und der Höhe der Garage ab. Diese Bedingungen wiederum können von Bundesland zu Bundesland abweichen.
Ein einfaches Beispiel hierzu ist, dass bei einer Grundfläche von < 30 Quadratmeter (Brutto) die Baugenehmigung in Nordrhein-Westfalen entfällt. Ist also die Garage kleiner als 30 Quadratmeter, bräuchte der Bauherr keine Baugenehmigung. Natürlich müssen auch die Höhen der Garagenseitenwände beachtet werden. Bundeslandspezifisch liegt die genehmigungsfreie Höhe zwischen 3,00 und 3,20 Meter. Auch ist ein bestimmter Mindestabstand zum Nachbargrundstück einzuhalten. Dieser kann je nach Bundesland variieren. Allen gemein ist die Gestattung dem Bauherren die Garage unmittelbar an der Nachbargrenze zu bauen.
Wie bei einer Garage ist auch beim Bau des Carports mit Einhaltung bestimmter Auflagen eine Baugenehmigung nicht notwendig. Da auch dies länderspezifisch ist, sollte vor Baubeginn mit dem zuständigen Bauamt Kontakt aufgenommen werden, um die genaueren Vorgaben abzuklären.
Die Genehmigungsfreiheit bestimmter Bauten ist für das Land Nordrhein-Westfalen in der Landesbauordnung 2018 – BauO NRW 2018 regelt. Unter §62 ist die Definition zur Genehmigungsfreiheit zu finden, worunter auch Garagen mit bestimmten Voraussetzungen einzuordnen sind.
In §63 BauO NRW 2018 ist die Befreiung von der Genehmigungspflicht geregelt. Auch wenn von der Befreiung der Genehmigungspflicht Gebrauch gemacht werden darf, heißt es noch lange nicht, dass die Garage einfach gebaut werden darf. Denn es müssen nach §63 Abs.3 BauO NRW 2018 trotzdem die Bauunterlagen bei der Gemeinde eingereicht werden.
Sie sind sich unsicher, ob Sie die Statik für Ihre Garage oder für Ihr Carport als Nachweis benötigen? Melden Sie sich bei uns und wir besprechen Ihr Anliegen gerne telefonisch.
Bundesweit für Sie tätig
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Kontaktieren Sie unser Ingenieurbüro in Wuppertal per Telefon oder schreiben Sie uns eine Nachricht, um die Statik für Ihr Carport oder auch die Statik für Ihre Garage berechnen zu lassen. Unseren Service bieten wir Ihnen auch online an – für eine einfache und ortsunabhängige Abwicklung.
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