Ihr Online-Statiker

Planen Sie die Statik ganz einfach & online mit ak-statiker.de

Professionelle Tragwerksplanung von
ak-statiker.de | Ingenieurbüro Korkmazyürek

Beim Neubau eines Hauses und auch bei Umbaumaßnahmen ist eine zuverlässige Tragfähigkeit wesentlich. Unser Ingenieurbüro für Statik und Tragwerksplanung in Wuppertal mit bundesweitem Einsatzgebiet erstellt für Sie statische Berechnungen und Planungen, damit Sie Ihr Vorhaben im Hochbau sicher umsetzen können.

Erhalten Sie Ihre Statik online für Ihr Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder auch Reihenhaus sowie für Bürogebäude und von Hallen aus Stahl, Beton oder Spannbeton. Auch einen einfachen Wand- und Deckendurchbruch planen wir für Sie. Dabei gehen wir auf Ihre individuellen Wünsche ein und koordinieren in enger Abstimmung mit den Projektbeteiligten die Konstruktion für Ihr Bauvorhaben.

Unser Service für Sie

Bundesweit für Sie tätig

Durch unsere Eintragung als „qualifizierter Tragwerksplaner“ der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen sind wir für die Erstellung der Standsicherheitsnachweise in der Tragwerksplanung deutschlandweit berechtigt.

Bauen Sie auf unseren Erfahrungen auf

Erfolgreich geplante Neubauten wie Schulen, Kindergärten, Bürogebäude, Mehrfamilienhäuser, Hallen und auch Umplanungen von Bestandsbauten wie einer Logistikhalle oder eines Laborgebäudes zeichnen unsere Expertise aus. 

Entspanntes Bezahlen nach Fertigstellung des Projekts

Die Bezahlung erfolgt erst nach unserer Leistung. Sie können Ihre Rechnung ganz bequem nach Ihrer Wahl über die anerkannten Zahlungsdienstleister zahlen.

Faire & transparente Preise

Unsere Preise gelten für ganz Deutschland und sind somit nicht standortabhängig.

Schnelle Erstellung Ihrer Statik

Grundsätzlich erhalten Sie Ihre Statik schon nach kurzer Zeit geliefert. Je nach Art, Umfang und Baumaßnahme kann die Zeit variieren. Bei einem Einfamilienhaus, Reihenhaus oder einer Doppelhaushälfte in wenigen Werktagen.

Digital oder per Post zugestellt

Sie erhalten Ihre Unterlagen in digitaler Form per E-Mail oder Downloadlink. Auf Wunsch liefern wir Ihnen diese auch gegen Aufpreis per Post in ausgedruckter Form.

Unsere Leistungen

Für Ihr Projekt im Hochbau bieten wir Ihnen eine professionelle Statik sowie Erstellung von Schalplänen und Bewehrungsplänen. Unser Spektrum reicht von Einfamilienhäusern über Reihenhäuser bis hin zu Mehrfamilienhäuser, Bürogebäuden und auch Hallen, zum Beispiel Sporthallen. Auch für kleinere oder ganz individuelle Bauvorhaben machen wir Ihnen gerne ein Statiker Angebot. Zusätzlich können Sie bei uns bauphysikalische Nachweise erhalten.

Statik, Schalpläne & Bewehrungspläne

ab 2.000 €

Preis auf Anfrage

ab 800 €

Preis auf Anfrage

Weitere Angebote

Bauphysikalische Nachweise

ab 600 €

ab 1.000 €

ab 600 €

Baustatik in jeder Projektphase

01. Neubau

Von Anfang an dabei! Schon in den frühen Projektphasen stehen wir Ihnen bei Seite und beraten Sie im Hinblick auf tragwerksplanerische Fragestellungen. Nach erfolgreichen Fortschritten in den Planungsphasen erstellen wir die im Rahmen des Bauantrages erforderliche Genehmigungsstatik. Im Anschluss daran können die Ausführungspläne gefertigt werden.

02. Bestand

Sie möchten ihr Bestandsgebäude beibehalten und fokussieren sich auf eine Modernisierung mit der Intention einer Werterhaltung oder auch Wertsteigerung. Dabei sind Eingriffe in die Tragstruktur unabdingbar. Unsere erfahrenen Statiker prüfen die Tragfähigkeit und Standsicherheit in konstruktiver Hinsicht.

03. Aufstockung

Zusätzlichen Wohnraum schaffen durch Aufstocken. Eine Alternative, die immer mehr in den Vordergrund rückt, nicht nur weil Bauland knapp wird, sondern auch die Quadratmeterpreise für diese in die Höhe schießen. Daher bietet das Aufstocken den großen Vorteil, dass Ihr Grundstück sich in der Größe nicht verkleinert, Sie dennoch mehr Nutzfläche gewinnen und zum Beispiel Ihren wunderschönen Garten in voller Größe und vollem Grün weiterhin bepflanzen können.

04. Umbau, Ausbau, Erweiterung

Die Küche kommt Ihnen zu klein vor? Sie möchten Ihren Dachboden ausbauen oder einen Hobbyraum verwirklichen? Oder der Grundriss Ihres Schlafzimmers gefällt Ihnen nicht mehr? Wir planen wenn möglich um. Schicken Sie uns Ihre planerischen Wunschvorstellungen anhand einer Skizze und bestenfalls auch mit den aktuellen Bestandsunterlagen. Wir prüfen anschließend die statische Machbarkeit.

Erfahrungen unserer Kunden

Bin sehr zu frieden. Kann ich nur weiterempfehlen. Gutes Fachwissen bzw. kompetent. Gehen auf spezielle Fragen ein und beantworten diese einleuchtend. Außerdem habe ich meine Statikunterlagen sehr schnell und reibungslos erhalten.

Roman J.

Habe für meinen Wanddurchbruch die erforderlichen Pläne zugesandt und innerhalb kürzester Zeit waren die statischen Angaben für den Träger dar. Einwandfrei geklappt.

kamuran f.

Da ich zuvor noch nie mit Bauangelegenheiten zu tuen hatte, war diese Branche für mich ganz fremd. Dank der guten Beratung von e-statiker.de habe ich einen bildlichen Ablauf für die Aufstockung meines Daches erhalten. Nochmals vielen Dank.

arsham j.

Statik Kosten & Preise

Für ein Einfamilienhaus, Reihenhaus oder auch für eine Doppelhaushälfte kostet ein Statiker online bei uns ab 2.000 €. Bei einem Mehrfamilienhaus oder auch bei einer gewerblich genutzten Halle können die Größe und Anforderungen variieren, weshalb wir vorab keine pauschalen Beträge für die Statik-Berechnung und Erstellung der Unterlagen nennen können. Genauso verhält es sich bei einem Ausbau, Umbau oder einer Erweiterung Ihrer Immobilie. Hier erhalten Sie eine erste Einschätzung mit Ihrer Anfrage bei unserem Tragwerksplaner. Bei einem Wand- oder Deckendurchbruch können Sie mit Statiker Kosten ab 1.000 € rechnen, für eine Garage oder Carport ab 700 €.

Bauphysikalische Nachweise erhalten Sie bei uns ab 600 €. Die Preise verstehen sich als erste Anhaltspunkte für Ihre eigene Planung und sind – ohne Ihr Bauprojekt im Detail zu kennen – noch unverbindlich. Für mehr Details fragen Sie bei uns gerne kostenfrei an.

Über uns

Herr Korkmazyürek - Online Statiker & Experte aus Wuppertal

Unser erfahrener Statiker und Tragwerksplaner Herr Korkmazyürek studierte an der renommierten technischen Hochschule RWTH Aachen Bauingenieurwesen und sammelte anschließend Erfahrung in unterschiedlichen Planungs- und Ingenieurbüros und kann auf zahlreiche, erfolgreich geplante Projekte im Hochbau zurückblicken. Von der ersten Idee bis hin zur Realisierung unterstützen wir Sie gerne. Sei es ein einfaches Einfamilienhaus oder ein mehrgeschossiges Bürogebäude im erdbebengefährdeten Gebiet.

Unsere ReferenzEN

Für folgende Bauvorhaben und viele weitere mehr hat Herr Korkmazyürek bereits Statiken erstellt:

– Neubau Mehrfamilienhaus mit 76 WE und 3 GE, Hamburg

– Neubau, Umbau, Erweiterung Schule, Kleve

– Neubau Logistikhalle für deutsches Automobilkonzern, Leipzig

– Neubau KiTa, Königswinter

– Neubau Bürogebäude, Osnabrück

– Umbau Destillationsturm für deutsches Pharmakonzern, Leverkusen

– Neubau Grundschule, Berlin

– Neubau Universitätsgebäude, Kiel

– Neubau Schule, Troisdorf

– Neubau 3-Feld Sporthalle, Berlin

– Umbau Logistikhalle, Berlin

– Neubau Produktionshalle deutsches Pharmakonzern, Leverkusen

– Neubau KiTa, Lauenburg

 

Ihr Kontakt zu uns

Sie finden unser Ingenieurbüro für Statik in Wuppertal. Von dort aus sind wir auch in der Nähe tätig wie zum Beispiel in Solingen, Mettmann, Velbert, im Raum Düsseldorf und sogar bundesweit. Für eine einfache und ortsunabhängige Abwicklung bieten wir Ihnen unsere Statik online an.

Ihre Fragen - unsere Antworten

§62 BauO NRW 2018 regelt, wann ein Bauvorhaben verfahrensfrei gebaut werden darf. Verfahrensfrei bedeutet, dass die Bauherrschaft ohne Baugenehmigung bauen darf. Es ist also auch kein Bauantrag erforderlich. Allerdings heißt es noch lange nicht, dass willkürlich mit dem Bau loszulegen ist. Denn die Bauvorhaben müssen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Die Bauherrschaft muss also prüfen, ob wie geplant, das Bauvorhaben realisiert werden darf. Sind z.B. die Vorgaben eines Bebauungsplans oder die Abstandsflächen eingehalten? Auch liegt die Verantwortung bei der Bauherrschaft zu prüfen, ob andere Genehmigungen erforderlich sind. Befindet sich das Bauvorhaben in der Nähe eines Denkmals kann möglicherweise eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis notwendig sein.

Nach §62 Absatz 1 Satz 1 Nr.1 BauO NRW 2018 sind z.B. folgende Vorhaben verfahrensfrei:

  • Gebäude bis zu 75m3 – Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten oder Feuerstätten, im Außenbereich nur, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen,
  • Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu insgesamt 30 m², außer im Außenbereich,
  • Gebäude bis zu 4 m Firsthöhe, die nur zum vorübergehenden Schutz von Pflanzen und Tieren bestimmt sind und die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen,

Gemäß § 63 (1) BauO NRW bedarf die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von:

  1. Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3
  2. sonstigen Gebäudeklassen der Klassen 1 und 2 und
  3. Nebengebäuden und Nebenanlagen für Gebäuden nach Nummer 1 und 2

keiner Baugenehmigung wenn, das Bauvorhaben / die Bauvorhaben

  1. im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Absatz 1 oder der §§ 12, 30 Absatz 2 BauGB (Baugesetzbuch) liegen,
  2. sie keiner Ausnahme oder Befreiung nach § 31 des Baugesetzbuches bedürfen,
  3. die Erschließung im Sinne des Baugesetzbuches gesichert ist,
  4. sie keiner Abweichung nach § 69 BauO NRW bedürfen und
  5. die Gemeinde nicht innerhalb der Frist nach Absatz 3 Satz 4 erklärt, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, oder eine vorläufige Untersagung nach § 15 Absatz 1 Satz 2 BauGB beantragt.

Mit dem Vorhaben darf einen Monat nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen bei der Stadt/Gemeinde begonnen werden, wenn die Stadt/Gemeinde innerhalb dieser Frist keine schriftliche Erklärung abgibt, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll oder die Stadt/Gemeinde beabsichtigt, eine Untersagung nach § 15 (1) Satz 2 BauGB zu beantragen.

Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren findet mit Ausnahme von Sonderbauten (§ 50 BauO NRW 2018) auf alle Vorhaben Anwendung, die der Baugenehmigungspflicht unterliegen.

In § 50 Abs. 2 BauO NRW 2018 sind die Vorhaben genannt, für die dieses Verfahren nicht gilt. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um größere Projekte (Sonderbauten), die aufgrund Ihrer künftigen Nutzung eine ausführlichere Prüfung erfordern.

Im vereinfachten Genehmigungsverfahren prüft die Bauaufsicht, ob das Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig ist. Die bauordnungsrechtliche Prüfung beschränkt sich in erster Linie auf Fragen der Erschließung, der Abstandflächen, der Einhaltung der örtlichen Bauvorschriften, Kinderspielflächen (Spielplatzsatzung), sowie den Nachweis der erforderlichen Stellplätze für Kraftfahrzeuge. Bei kleinen Sonderbauten wird auch der Brandschutz geprüft.