Der Mindestschallschutz verfolgt das Ziel, die Gesundheit des Menschen in Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Belästigungen durch Schallübertragung zu schützen. Von uns erhalten Sie Schallschutznachweise nach DIN 4109, die Sie zusammen mit dem Bauantrag einreichen können – online, schnell und günstig.
Unser Angebot für Sie: Nachweis für Ihren Bauantrag
Die Mindestanforderungen in Bezug auf den Schallschutz sind beim Bau von Gebäuden auch ohne genaue Vereinbarung zwischen Bauherr und Gebäudeplaner zwingend einzuhalten. Die Norm hat in diesem Punkt also nicht nur Empfehlungscharakter, sondern ist verpflichtend. Die Schallschutzwerte in der „DIN 4109-1: Schallschutz im Hochbau“ beziehen sich auf die Mindestanforderungen in „schutzbedürftigen Räumen“. Diese sind Räume, die dem dauernden Aufenthalt dienen wie zum Beispiel Wohnräume, Schlafräume, Büroräume, Praxisräume etc. Grundsätzlich wird angenommen, dass Räume, welche dem dauernden Aufenthalt dienen, über Fenster verfügen müssen. Hierbei ist allerdings zu erwähnen, dass Nebenräume, Flure oder Verkehrsflächen nicht dazu zählen.
Mindestanforderungen an Luft- und Trittschalldämmung
Die Mindestanforderungen an die Luft- und Trittschalldämmung für Trennbauteile (Decken, Wände etc.) werden in der Norm je nach Gebäudeart gestellt (Einfamilienhaus, Doppelhaus, Reihenhaus, Mehrfamilienhaus …). Je nach Raumart (Krankenhausräume, Wohnräume…) und Außenlärmpegel unterscheiden sich die Mindestanforderungen für die Luftschalldämmung. Nicht nur Außenwände, sondern auch Rollladenkästen, Dachflächen, Fenster und Türen im eingebauten (geschlossenen) Zustand zählen unter anderem zu den Außenbauteilen und haben einen nicht unwesentlichen Einfluss auf die Luftschalldämmung.
Schallschutz als Beispiel im Hochbau
Der rechnerische Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an den Schallschutz im Hochbau wird nach DIN 4109-2 „Schallschutz im Hochbau – Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen“ geführt.
Hierbei wird in der Norm nach den Quellen der Störfaktoren unterschieden:
– Luftschallschutz (zwischen Räumen)
– Trittschallschutz (Wohnungstrenndecken, Bodenbeläge)
– Gebäudetechnische Anlagen (Leitungen zur Wasser- und Abwasserversorgung, Anlagen …)
– Schutz gegen Außenlärm (Straßenlärm …)
So ist der Nachweis aufgebaut
In der Regel setzt sich ein Schallschutznachweis aus 3 Teilen zusammen: Für das jeweilige Bauprojekt werden zunächst die Anforderungen an den baulichen Schallschutz aufgelistet. Anschließend erfolgt die Beschreibung der Gebäudebauteile im Hinblick auf ihre schalltechnischen Eigenschaften. Mithilfe von Konstruktionsdetails soll verdeutlicht werden, wie der Schallschutz eingehalten werden soll. Zu guter Letzt erfolgt der rechnerische Schallschutznachweis.
Schallschutznachweise bei Neubau, Umbau oder Sanierung
Grundsätzlich ist neben einem Neubau der Schallschutznachweis dann aufzustellen, wenn bei einem Bestandsgebäude ein Umbau oder eine Sanierung erfolgt, bei dem der Eingriff in die Konstruktion schalltechnisch maßgebend ist.
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