Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz auch „AGBs“ bezeichnet) gelten für die Ingenieurdienstleistungsverträge zwischen dem Auftragnehmer „Ingenieurbüro Korkmazyürek“, Marschallstraße 8, 42329 Wuppertal (nachfolgend: „ak-statiker.de“ oder „AN“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“ oder „AG“), gemeinsam auch die „Parteien“.

  2. Der Vertragspartner (Auftraggeber – „AG“) des Ingenieurbüro Korkmazyürek (Auftragnehmer – „AN“) bestätigt hiermit noch einmal ausdrücklich, dass er von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) Kenntnis erlangt hat. Der AG erklärt ausdrücklich, dass er diese AGB anerkennt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die AGB des Vertragspartners (AG) des Ingenieurbüro Korkmazyürek vorliegend nicht gelten. Ergänzende, entgegenstehende oder abweichende AGBs des AG werden nicht Vertragsbestandteil.

  3. Sämtliche Leistungen vom AN gegenüber dem Kunden erfolgen auf Grundlage dieser AGB, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Sämtliche Leistungen und Vereinbarungen, die zwischen dem AG und dem AN getroffen werden, sind per E-Mail oder schriftlich festzuhalten.

  4. Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen bzw. Abweichungen von den Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom AN in Textform bestätigt worden sind.

§2 Vertragsabschluss

Ein Vertrag über die Erbringung von Ingenieurdienstleistungen zwischen dem Kunden (AG) und dem AN (ak-statiker.de) wird wie nachfolgend abgeschlossen:

  1. Aufbauend auf Basis von Daten bzw. Informationen zur gewünschten Leistung, die der Kunde (AG), per E-Mail/Kontaktformular, telefonisch, über die Webseite www.ak-statiker.de, per Post oder auf andere Weise an den AN übermittelt, versendet der AN per E-Mail ein Angebot an den Kunden.
  2. Der Kunde kann dieses Angebot gegenüber dem AN binnen 7 Tagen per E-Mail (kontakt@ak-statiker.de) oder schriftlich per Post rechtsverbindlich annehmen. Durch die Angebotsannahme des Kunden (AG) kommt der Vertrag zustande. Falls, binnen 7 Tagen der Vertrag durch den Kunden nicht angenommen wird, ist kein Vertrag zustande gekommen und dieser somit auch nicht rechtsverbindlich.

§3 Angebote / Leistungen

  1. Die Angebote auf der Website www.ak-statiker.de sind freibleibend und unverbindlich. Kostenvoranschläge sind unverbindlich und es wird keine Gewähr für die Richtigkeit dieser übernommen.
  2. Die in den Angeboten festgelegten Leistungen sind als wirtschaftlich abgrenzbare bzw. stufenlose Teilleistungen zu verstehen.
  3. Die konkreten zu erbringenden Leistungen des AN gegenüber dem jeweiligen AG, sind aus dem jeweiligen Auftrag zu entnehmen.
  4. Verträge zwischen dem AN und AG über Ingenieurdienstleistungen unterliegen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

§4 Leistungsumfang / Lieferumfang

  1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag zwischen dem AG und AN. Die Grundlagen hierfür bilden §49 und die Grundleistungen in Anlage 14 zu §51 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung.

  2. Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung gefordert, so hat der AN Anspruch auf besondere Vergütung. Er muss jedoch den Anspruch dem AG ankündigen, bevor er mit der Ausführung der Leistung beginnt.

  3. Der AN erstellt keine Werkstatt- und Montagepläne für Stahlbeton- und Spannbetonfertigteile und Stahl- und Holzbauteile. Diese Pläne werden erfahrungsgemäß vom Fertigteilwerk oder vom jeweiligen Gewerk (z.B. Stahlbau-, Metallbau-, Holzbau-, Tiefbau-, Pfahlbauunternehmen etc.) erstellt.

  4. Bei Nichtvorhandensein eines Baugrundgutachtens trifft der AN Annahmen für die Gründung und den Untergrund. Diese sind dem AG mitzuteilen und vor Beginn der Baumaßnahme zwangsläufig durch einen Baugrundsachverständigen zu überprüfen.

  5. Die Kosten für die Prüfung der Standsicherheit des Gebäudes bzw. baulichen Anlage, des Schallschutznachweises, Wärmeschutznachweises oder Brandschutznachweises durch einen für die Prüfung berechtigten Sachverständigen, trägt der AG.

  6. Der AN stellt dem Kunden die erbrachten Leistungen (z.B. Statische Berechnungen, Pläne, Skizzen, Unterlagen) in digitaler Form, als Pdf-Format per E-Mail zur Verfügung. Bei größeren Dateien erhält der Kunde ein Downloadlink eines Filehosting-Dienstanbieters, von dem die Dateien kostenfrei runtergeladen werden können.

  7. Auf Wunsch des Kunden wird der AN die erbrachten Leistungen (z.B. Statische Berechnungen, Pläne, Skizzen, Unterlagen) gegen Aufpreis in Papierform zur Verfügung stellen. Die Kosten sind durch Vorlage einer Rechnung vom AG auszugleichen.

§5 Mitwirkungspflicht

Der Kunde (AG) ist verpflichtet, den AN bei der Erfüllung seiner Leistungen im erforderlichen Umfang zu unterstützen und insbesondere mit den notwendigen Informationen und Unterlagen zu versorgen. Für Fehler, welche auf der fehler- oder lückenhaften Darstellung des Sachverhaltes und/oder falscher oder fehlender oder veralteter Informationen/Unterlagen oder Zeichnungen beruhen, wird keine Haftung übernommen. Soweit der Kunde (AG) seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, kann der AN ihn unter Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Mitwirkung auffordern. Kommt der AG seiner Mitwirkungspflicht dennoch nicht nach, ist der AN berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Ersatz der bis dahin entstandenen Aufwendungen zu verlangen.

§6 Beauftragung Dritter

  1. Sollte der AN gegenüber dem Kunden nicht sämtliche Leistungen selbst erbringen, beauftragt der AN Dritte oder mehrere Dritte (z.B.
    Sub- oder Fachplaner) mit der Leistungserbringung.

  2. Der Kunde hat nicht das Recht, rechtsgeschäftliche Erklärungen für den AN mit Dritten entgegenzunehmen oder abzugeben.

§7 Honorar

  1. Die Vergütung für die vom AN erbrachten Leistungen/Teilleistungen wird nach Zusendung dieser (per E-Mail oder Downloadlink oder postalisch in Papierform) in Rechnung gestellt.
  2. Die Rechnungen sind soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, 7 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  3. Die Leistungen können in mehreren wirtschaftlich abgrenzbaren Lieferungen abgerechnet werden, sofern dies im Vertrag vereinbart wurde.
  4. Zusätzliche Leistungen sowie Mehr- und Wiederholungsleistungen, welche über die vereinbarten Leistungen des Angebotes hinausgehen, werden zusätzlich in Höhe von 100,00 Euro pro Stunde inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer honoriert, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  5. Der AN kann vom Kunden in angemessenen Abständen Abschlagszahlungen für erbrachte, vertragsgemäße und dem Kunden nachgewiesene Leistungen verlangen (§ 15 Abs. 2 HOAI). Abschlagsrechnungen sind als solche zu bezeichnen.
  6. Der AN kann die Erbringung weiterer beauftragter Leistungen verweigern, vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz verlangen, wenn der Kunde eine fällige und prüfbare Rechnung nach einer vom AN gesetzten angemessenen Nachfrist nicht ausgleicht.
  7. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den AG zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung. Der AG ist nicht berechtigt, Forderungen aus diesem Vertrag ohne Zustimmung des AN an Dritte abzutreten. Gleiches gilt für die Übertragung des gesamten Vertrages.
  8. Als Zahlungsweise bietet der AN dem AG folgende Möglichkeiten an:
    • Überweisung auf das Konto des Auftragnehmers (Bankverbindung siehe Angebotsschreiben oder Rechnung)
    • PayPal
    • Kreditkarte (Master oder Visa)
    • Maestro
    • Klarna

§8 Kündigung

Der AN hat das Recht zur Kündigung, wenn ein wichtiger Grund vorliegt wie z.B.:

      1. Wenn der Kunde (AG) nach fruchtlosem Ablauf einer vom AN gesetzten angemessenen Frist seinen
        vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht oder nur ungenügend nachkommt. Für die bis dahin entstandene
        Aufwendungen kann der AN vom AG Ersatz verlangen.

      2. Wenn der Kunde die für die Erbringung der jeweiligen vereinbarten Leistungen notwendigen Angaben
        und Informationen nicht wahrheitstreu und / oder unvollständig macht bzw. liefert.

Der Auftraggeber (AG) hat das Recht den Vertrag jederzeit frei oder aus einem wichtigen Grund zu kündigen. Kündigt der AG, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so steht dem AN das Recht zu, die bis dahin erbrachten Leistungen voll abzurechnen.

Beide Parteien (AG und AN) können mittels eines Aufhebungsvertrags sich zusammen darauf einigen, dass vom AN keine weiteren Leistungen mehr aus dem Vertrag zu erbringen sind.

Andere gesetzlich vorgesehene Kündigungsmöglichkeiten bleiben von den obigen aufgezählten Regelungen unberührt.

Die Kündigung erfolgt in schriftlicher Form.

§9 Abnahme / Haftung

  1. Sowohl der AN als auch der AG haben das Recht, eine förmliche Abnahme der erbrachten Leistungen des AN zu verlangen.
  2. Erfolgt eine förmliche Abnahme nicht, gelten die erbrachten Leistungen nach Ablauf von 10 Tagen nach Zustellung dieser (per E-Mail / per Downloadlink oder in Papierform per Post) als stillschweigend abgenommen und genehmigt.
  3. Der AN haftet für seine mangel- und fehlerhaften Leistungen nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch nach der Berufshaftpflichtversicherung des AN im Schadensfall und je Einzelfall maximal bis zu einer Höhe von 3.000.000 Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für Sach- und sonstige Schäden.

§10 Nutzungsrecht

  1. Der AG ist berechtigt, die vertraglich erbrachten Unterlagen für den vorgesehenen Einsatzzweck zu nutzen. Der AG ist nicht berechtigt Unterlizenzen zu erteilen, die Leistungen des AN zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu veröffentlichen, es sei denn es liegt eine schriftliche Genehmigung des AN hierfür vor. Sämtliche Nutzungsrechte bleiben beim AN.

  2. Der AN hat das Recht, auf die von ihm erbrachten Leistungen Bezug zu nehmen, hinzuweisen, zu benennen und zu veröffentlichen. Auch ist er berechtigt, das Bauvorhaben, Projekt, Objekt und die erbrachten Leistungen als Referenz zu bezeichnen.

§11 Urheberrecht

Die Planungsleistungen des AN stehen unter dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Der AN bleibt trotz Zahlung des Entgelts Urheber.

§12 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Der AN kann die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern. Der AG kann den geänderten Bedingungen innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe widersprechen. Dieser Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Tut er dies nicht oder nicht fristgerecht, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen.

§13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Teile oder Bestimmungen der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hierdurch nicht berührt. Diese bleiben voll wirksam. An die Stelle der unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt die gesetzliche Reglung.